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Internationale Pflegekräfte

Deutschkenntnisse und strukturierte Zusammenarbeit für Ihren Erfolg

Unsere Leistungen

Wir vermitteln Pflegeauszubildende und Fachkräfte mit umfassender Unterstützung.

Auszubildende

Vorauswahl, Interviews und Vorbereitung für angehende Pflegekräfte.

Fachkräfte

Auswahl, Anerkennung und Arbeitsvorbereitung erfahrener Pflegekräfte.

Sprach- und Kultur

Gezielte Vorbereitung für internationale Pflegekräfte erleichtert Integration und Kommunikation.

Deutschkurse A1–B2

Pflegeorientierte Sprachkurse mit Prüfungsvorbereitung.

Kulturelle Vorbereitung

Verstehen von Arbeits- und Alltagskultur in Deutschland.

Mentale Unterstützung

Stärkung der Resilienz für den Arbeitsalltag.

Häufig gestellte Fragen

Welche Qualifikationen bringen die Kandidaten mit?

Unsere Kandidaten verfügen in der Regel über ein anerkanntes B2-Sprachniveau (z. B. telc oder Goethe-Zertifikat). Zusätzlich erfolgt eine interne sprachliche Überprüfung durch erfahrene Deutschlehrer, um die Kommunikationsfähigkeit im Pflegealltag sicherzustellen.

Neben den sprachlichen Voraussetzungen legen wir großen Wert auf eine klare Motivation für den Pflegeberuf sowie die Bereitschaft, sich langfristig in den Arbeitsalltag in Deutschland zu integrieren.

Welche Aufgaben übernimmt Alventre Consult im gesamten Prozess?

Wir übernehmen die Koordination des gesamten Ablaufs – von der Kandidatenauswahl über Interviews bis hin zu Visum, Anerkennung, Reiseorganisation und Integration. Dadurch wird der organisatorische Aufwand für Arbeitgeber deutlich reduziert.

Wer übernimmt die Organisation des Visums und der notwendigen Unterlagen?

Alventre Consult koordiniert den gesamten Visumsprozess in enger Abstimmung mit allen Beteiligten. Dazu gehören die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, Terminorganisation sowie die Begleitung der Kandidaten durch alle Verfahrensschritte.

Wer organisiert die Anreise der Kandidaten nach Deutschland?

Die gesamte Reiseorganisation wird durch uns begleitet. Dazu zählen Flugbuchung, Reiseversicherung, Vorbereitung auf die Einreise sowie Unterstützung bei der Ankunft in Deutschland, um einen strukturierten Übergang in den neuen Alltag zu gewährleisten.

Welche Kosten entstehen für Arbeitgeber?

Die Kostenstruktur wird transparent und individuell auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt. Dabei unterscheiden wir zwischen der Vermittlung von Auszubildenden und bereits qualifizierten Pflegefachkräften.

Im Bereich der Auszubildenden legen wir Wert auf eine faire und niedrig gehaltene Kostenstruktur, um Einrichtungen den Einstieg in die internationale Rekrutierung zu erleichtern. Der Fokus liegt hierbei auf einer langfristigen Zusammenarbeit und planbaren Aufwendungen.

Bei der Vermittlung von Pflegefachkräften umfasst die Leistung ein erweitertes Spektrum, einschließlich sprachlicher Vorbereitung, Unterstützung im Anerkennungs- und Visumsprozess sowie organisatorischer Begleitung der Einreise (z. B. Flugplanung). Entsprechend erfolgt die Preisgestaltung auf Basis eines fairen und leistungsgerechten Modells.

Welche Vorteile bietet Ihre Vermittlung?

Zeitersparnis, transparente Prozesse und Unterstützung bei komplexen Formalitäten.

Kontaktieren Sie uns

Gerne besprechen wir Ihren Bedarf unverbindlich.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Alventre Consult
Website: alventre.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Alventre Consult (nachfolgend „Alventre“) und gewerblichen Auftraggebern (Arbeitgebern) im Zusammenhang mit der Vermittlung internationaler Pflege-Auszubildender und Pflegefachkräfte.

Die Leistungen werden in Kooperation zwischen verbundenen Einheiten in Deutschland und Indien erbracht.

2. Leistungsumfang

Alventre erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Vorauswahl geeigneter Kandidaten (inkl. Sprachprüfung und Motivation)

  • Organisation und Koordination von Vorstellungsgesprächen

  • Unterstützung bei der Erstellung und Aufbereitung von Bewerbungsunterlagen

  • Sprachliche Vorbereitung (A1–B2)

  • Unterstützung im Visumsverfahren (inkl. Terminorganisation und Dokumentenkoordination)

  • Unterstützung im Anerkennungsverfahren bei Pflegefachkräften

  • Organisation der Anreise (z. B. Flugbuchung, Reisevorbereitung)

  • Unterstützung bei der Integration (inkl. Ankunftsorganisation und erste Orientierung)

Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Arbeitgeber und der Kandidat einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag unterzeichnen und die Zusammenarbeit mit Alventre bestätigt wird.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt auf Basis eines individuell vereinbarten Modells.

Typischer Ablauf:

  • Teilzahlung nach Unterzeichnung des Arbeits- oder Ausbildungsvertrags

  • weitere Teilzahlung im Verlauf des Visumsprozesses

  • Restzahlung nach Einreise des Kandidaten und Arbeitsaufnahme

Für Auszubildende wird eine reduzierte Kostenstruktur angewendet.
Für Pflegefachkräfte erfolgt die Vergütung auf Basis eines erweiterten Leistungsspektrums.

Ratenzahlungen können individuell vereinbart werden.

Alle Preise verstehen sich netto, sofern nicht anders angegeben.

5. Rücktritt und Erstattung

Sofern ein Kandidat während des laufenden Prozesses (vor Einreise) von der Teilnahme zurücktritt, erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, soweit keine bereits erbrachten Leistungen entgegenstehen.

Nach erfolgter Einreise und Arbeitsaufnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Keine Beschäftigungsgarantie

Alventre übernimmt keine Garantie für den langfristigen Verbleib eines Kandidaten beim Arbeitgeber.

Nach Beginn des Arbeitsverhältnisses besteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Kandidat.
Alventre ist in diesem Verhältnis nicht Vertragspartei und übernimmt keine Haftung für spätere Entwicklungen.

7. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen sowie aktiv am Prozess mitzuwirken.

Verzögerungen, die durch unvollständige Angaben oder fehlende Mitwirkung entstehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Alventre.

8. Haftung

Alventre haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

Keine Haftung wird übernommen für:

  • Entscheidungen von Behörden (z. B. Visa, Anerkennung)

  • Verzögerungen im behördlichen Verfahren

  • persönliche Entscheidungen der Kandidaten

  • Abbruch oder Kündigung nach Arbeitsbeginn

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf alventre.de einsehbar.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des deutschen Vertragspartners.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Alventre behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen